Die Vertragspartner anerkennen für die in der Vereinbarung nicht gesondert geregelten Vertragspunkte die Anwendung des Pauschalreiserechts nach § 651 ff BGB.
Alle Programme sind auf die angeführte Mindestteilnehmerzahl kalkuliert. Bei weniger Teilnehmern kann sich der Preis erhöhen und es kommen die Individualpreise zur Anwendung. Alle Preise sind inklusive sämtlicher gesetzlicher Abgaben und Steuern.
Der Veranstalter beauftragt Bacchus Touristic mit der Durchführung eines Programmes im beschriebenen Ausmaß. Es wird ausdrücklich festgehalten, das Bacchus Touristic keine Haftung für teilnehmende Personen übernimmt, sämtliche angebotene Programme und Aktivitäten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Veranstalter wird daher Bacchus Touristic von dritter Seite geltend gemachte Ansprüche aus diesem Titel völlig schad- und klaglos halten.
Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Die Vertragspartner verpflichten sich diese Vereinbarung und insbesondere Buchungssituation und Preisgestaltung gegenüber Dritten geheim zu halten.
Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen bzw. Abweichungen von Reiseleistungen die nach Vertragsabschluss nötig sind und nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Sollten die Leistungsträger aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderung von Steuern, Abgaben, Tarifen oder ähnliches) eine Preisänderung vornehmen, so behält sich Bacchus Touristic ebenfalls das Recht vor eine Preisänderung vorzunehmen. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen, die im Reisepreis enthalten sind, erhält der Kunde keine Rückerstattung.
Rücktritt des Kunden:
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt des Reisenden ist er verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:
– Bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei
– 59 – 40 Tage vor Anreise 25 % der vereinbarten Leistungen
– 39 – 14 Tage vor Anreise 60 % der vereinbarten Leistungen
– 13 bis 0 Tage vor Anreise 80 % der vereinbarten Leistungen
Eine teilweise Stornierung und Änderung von Zimmern und Leistungen ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Bacchus Touristic.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
ZAHLUNGSKONDITIONEN, ANZAHLUNG:
Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15 % des Reisepreises zu zahlen und zahlbar ab Rechnungseingang jedoch spätestens bis 8 Wochen vor Anreise. Der Restbetrag muss spätestens 10 Tage vor Anreise (Individualgast bzw. Gruppe) spesenfrei für Bacchus Touristic 100 % überwiesen sein.
Erfolgt die Anzahlung bzw. Restzahlung nicht oder nur teilweise fristgerecht so kann
Bacchus Touristic nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück treten. Sollten
aufgrund besonderer Stornierungsbedingungen seitens unserer Leistungsträger uns
tatsächlich Kosten entstehen, können diese in Rechnung gestellt werden.
Namenslisten bei Gruppenreisen werden Bacchus Touristic bis spätestens 10 Tage vor Ankunft zur Verfügung gestellt.
Haftung:
Bacchus Touristic haftet im Rahmen der erforderlichen Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Haftungsbeschränkung:
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die aktiven Unternehmungen der Reise auf eigene Gefahr erfolgen. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Reiseteilnehmer erwartet. Bacchus Touristic übernimmt keine Haftung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reisenden mit seiner Anmeldung bestätigt. Der Veranstalter wird daher Bacchus Touristic von dritter Seite geltend gemachte Ansprüche aus diesem Titel völlig schad- und klaglos halten. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäcksversicherung empfohlen.
Gewährleistung:
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiserveranstalter kann Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise durch Bacchus Touristic kann der Reisende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Hat der Reisende mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. Die §§ 346 Abs. 1, 347 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden entsprechende Anwendung.
Ist die Reise mangelhaft und leistet der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB ). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
Ausschlussfrist, Verjährung:
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reiseteilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem die Ansprüche schriftlich zurückgewiesen werden.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Trier
Reiseveranstalter:
Bacchus Touristic/Claudia Porten
Oberstiftstraße 49 a
D 54338 Schweich
E-Mail: office@bacchus-touristic.de